Betriebsrat

Der Betriebsrat ist ein wichtiges Organ der die Interessen des Arbeitnehmers im Betrieb vertritt. Er ist derjenige mit, der die demokratischen Mitbestimmung im Unternehmen hat. Ein Unternehmen, egal ob durch eine Kapital- oder Personengesellschaft, stellt einen hierarchischen Mikrokosmos dar, in dem es kaum demokratische Elemente gibt. Der Betriebsrat jedoch ist das gesetzlich gefordertes Organ um die Demokratie im Unternehmen zu gewährleisten.

Viele Unternehmen umgehen jedoch diese demokratischen Instanzen und versuchen ein totalitäres System aufrecht zu erhalten, weil sie wirtschaftliche Interessen gefährdet sehen. Viele mittelständische Unternehmer die mitbekommen, dass ein Betriebsrat gegründet werden soll, antworten indirekt mit Kündigung.

Die Unternehmer fürchten die Mitbestimmung im Unternehmen, als Ende vom Anfang des Unternehmens. Was die meisten dabei nicht sehen, ist die gesellschaftliche Funktion des Unternehmens aus Sicht der sozialen Verantwortung.

Einige Unternehmer haben noch immer mittelalterliche Vorstellungen von der Unternehmensführung und sehen nicht, dass Sie Ihren Mitarbeitern auch Anreize bieten müssen. Ein Arbeitsplatz ist für fast alle Arbeitnehmer so etwas wie ein zweites Zuhause, mit dem der Arbeitnehmer sich identifizieren kann.

Viele Unternehmer sehen ihr Personal im wahrsten Sinne des Wortes als "Human Kapital" und führen ihr Unternehmen wie ein Despot seine Sklaven. Hier fehlt jedoch die Weitsicht im Sinne eines Unternehmers, weshalb diese Unternehmer eine sehr geringe Halbwertzeit aufweisen. Auch hier kann der Betriebsrat dem Unternehmen eher nutzen als schaden.

Rechte und Pflichten

Die Rechte und Pflichten des Rates sind sehr weitführend und beziehen sich auf die Bereiche, Beraten und Informieren der Arbeitnehmer, Mitbestimmung bei Arbeitszeit, Mehrarbeit, Vergütung usw., aber auch Mitwirkung bei Einstellungen, Versetzungen und Umgruppierungen der Arbeitnehmer.

Die Instanz, die hier bei Streitigkeiten zwischen Rat und Arbeitgeber entscheidet ist das Arbeitsgericht. Dessen Entscheidung ist folge zu leisten, jedoch kann der Arbeitgeber in bestimmten Situationen bis zu einer Urteilsfindung eine Übergangslösung veranlassen.

Betriebsrat und Stellenangebote

Der Betriebsrat ist aber auch in seiner Funktion bei der Einstellung neuer Arbeitnehmer zu betrachten, denn er muss immer über neue Stellenausschreibungen und die Bewerber informiert werden.

Er hat sogar das Recht sich gegen die Einstellung eines Bewerbers zu stellen. Dies kann beispielsweise zutreffen, wenn durch die neue Einstellung ein anderer Mitarbeiter gehen muss, oder auch nur die Befürchtung besteht, dass andere Arbeitsplätze wegfallen.

Die Kompetenzen des Betriebsrates sind also sehr weitgreifend, sie in kompletten Umfang auszuführen wäre hier zu weit gegriffen. Wir empfehlen Ihnen daher die Lektüre des angegebenen Buches.

Zusammensetzung der Arbeitnehmervertretung

Der Betriebsrat wird für die Dauer von 4 Jahren gewählt und kann bereits ab einer Betriebsgröße von 5 Angestellten eingerichtet werden. Die Wahlen finden bundesweit einheitlich in einer bestimmten Zeitspanne statt, die in der Regel drei Monate beträgt. In dieser Zeit kann in den Betrieben der neue Rat gewählt werden. Bei Betrieben die noch keinen Rat besitzen, kann zu jeder Zeit außerhalb der drei Monate ein solcher bestimmt werden.

Wahlberechtigt sind alle volljährigen Angestellten, auch Leiharbeiter, wenn diese bereits länger als drei Monate im Betrieb gearbeitet haben. Leitende Angestellte sind ausgenommen.

SBV